Hörgerätepauschale für zwei Hörgeräte von der AHV
Benötigt eine Person im AHV-Rentenalter für beide Seiten ein Hörgerät, so leistet die AHV ab 1. Juli 2018 neu einen Pauschalbeitrag für zwei Hörgeräte. Das Eidgenössische Departement des Innern hat die entsprechende Verordnungsanpassung auf dieses Datum in Kraft gesetzt.
Ab dem 1. Juli 2018 bezahlt die AHV einen Pauschalbeitrag für zwei Hörgeräte (binaurale Hörgeräteversorgungen). Bisher richtete sie ihre Pauschale nur für ein Hörgerät aus. Die neue Pauschale für zwei Hörgeräte beträgt 1237.50 Franken für Geräte und Dienstleistungen auf eine Dauer von 5 Jahren. Das entspricht wie generell bei den Hilfsmitteln 75 Prozent der entsprechenden IV-Leistung. Die AHV-Pauschale für ein Hörgerät beträgt wie bis anhin 630 Franken. Ob ein oder zwei Hörgeräte nötig sind, muss von einem Expertenarzt oder einer Expertenärztin festgestellt werden.
Die Anpassung an die IV, die schon bisher beidseitige Hörgeräteversorgungen mitfinanziert, geht zurück auf eine Motion (16.3676), die vom Parlament in modifizierter Form angenommen wurde. Zur Umsetzung hat das Eidgenössische Departement des Innern nun die Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die AHV (HVA) geändert und auf den 1.7.18 in Kraft gesetzt.