Allgemeine Geschäftsbedingungen | Kochrian GmbH – Hörsysteme & Brillen – Stand 28.05.2023

 

1.       Ausgangslage

1.1

Kochrian GmbH verpflichtet sich allgemein zur Sorgfalt und zur Erbringung ihrer Leistungen und Lieferungen in ausgezeichneter Qualität. Weiter verpflichtet sich Kochrian GmbH zur sorgfältigen Auswahl, Ausbildung und fachmännischen Arbeitsweise ihrer Mitarbeitenden. Ebenso wird die sorgfältige Auswahl von Lieferanten, Zulieferern und sonstigen Partnern garantiert.

1.2

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen Kochrian GmbH und dem Kunden.

 

2.      Geltungsbereich

2.1

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche vertraglichen Leistungen und Lieferungen von Kochrian GmbH in der Schweiz. Abweichungen davon sind für den Einzelfall schriftlich zu vereinbaren. Allfällige AGB des Kunden gelten für die Rechtsbeziehungen mit Kochrian GmbH nicht. Kochrian GmbH schliesst demnach die Übernahme allfälliger AGB des Kunden – sofern im Einzelfall nicht schriftlich anders geregelt – aus.

2.2

Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Leistungen und Lieferungen beziehen sich auf alle Dienstleistungen im Geschäftslokal oder ausserhalb von Kochrian GmbH.

3.      Inhalt und Umfang der Leistungen und Lieferungen sowie Lieferzeit

3.1

Die Offerten von Kochrian GmbH haben eine Gültigkeitsdauer von 40 Tagen.  Nachgewiesene Preissteigerungen durch die Lieferanten bleiben in jedem Fall ausdrücklich vorbehalten und werden an den Kunden weiterübertragen.

3.2

Die Annahme der Offerte durch den Kunden ist erfolgt, wenn er den Kaufvertrag mit Kochrian GmbH unterzeichnet hat.

3.3

Umfang und Ausführung der Leistungen und Lieferungen von Kochrian GmbH sind der jeweiligen Offerte zu entnehmen.

3.4

Kochrian GmbH verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen und Lieferungen innert der in der Offerte festgehaltenen Terminen zu erbringen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Leistungen und Lieferungen zu den vereinbarten Terminen abzunehmen und zu bezahlen.

 

4.      Preise und Zahlungsbedingungen

4.1

Für die Leistungen und Lieferungen von Kochrian GmbH gelten verbindlich die in der Offerte und im Kaufvertrag genannten Preise. Die jeweils geltende Mehrwertsteuer trägt der Kunde.

4.2

Ohne spezielle schriftliche Vereinbarungen gelten die folgenden Zahlungsbedingungen: Zahlbar innert 16 Tagen.

4.3

Ein in der Offerte oder im Kaufvertrag festgelegter Zahlungstermin ist ein fester Verfalltag gemäss Art. 102 Abs. 2 OR, d.h. der Kunde kommt bereits mit Ablauf dieses Tages in Verzug, eine Mahnung hat nicht zu erfolgen.

4.4

Bei verspäteter Zahlung ist ein Verzugszins von 5 % seit Zahlungstermin zu bezahlen.

4.5

Eigentumsvorbehalt:
Die durch Kochrian GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung derselben durch den Kunden im Eigentum von Kochrian GmbH.

 

5.      Gewährleistung

5.1

Der Kunde ist verpflichtet, das erhaltene Werk bzw. die gelieferte Ware innert 14 Tagen nach Ablieferung an den vereinbarten Ort zu prüfen. Liegen offensichtliche Mängel vor oder wurde offensichtlich eine andere als die bestellte Ware geliefert, so hat der Kunde dies Kochrian GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innert 7 Tagen, schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach deren Entdecken schriftlich anzuzeigen.

5.2

Die Ansprüche des Kunden auf Mängelgewährleistung verjähren mit Ablauf von zwei Jahren nach Ablieferung der Ware an den Kunden.

5.3

Sofern durch den Kunden eigenhändig oder mittels Beizug Dritter unfachmännisch Änderungs-, Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten an der Ware durchgeführt werden, ist die Haftung von Kochrian GmbH vollumfänglich ausgeschlossen.

6.      Nutzen und Gefahr

6.1

Nutzen und Gefahr gehen – wenn nicht schriftlich anders vereinbart – mit der Übergabe des Hörsystems, der Brille oder sonstiger Ware auf den Kunden über.

7.      Anwendbares Recht und Gerichtsstand

7.1

Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht.

7.2

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Solothurn.

 

8.      Schlussbestimmungen

8.1

Bei Personengesellschaften als Kunden haften die Gesellschafter Kochrian GmbH gegenüber als Solidarschuldner.

8.2

Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können durch den Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von Kochrian GmbH auf Dritte übertragen werden.

8.3

Diese AGB enthalten den gesamten Vertragswillen der Vertragschliessenden und ersetzen alle diesbezüglichen früheren schriftlichen und mündlichen Abreden zwischen den Parteien. Nebenabreden zwischen den Parteien sind nicht getroffen worden. Sämtliche Zusätze oder Ergänzungen dieser AGB oder korrespondierender Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Bestätigung durch die Parteien. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

8.4

Sollte eine Bestimmung dieser AGB nicht vollstreckbar oder ungültig sein, so fällt sie nur im Ausmasse ihrer Unvollstreckbarkeit oder Ungültigkeit dahin und ist im Übrigen durch eine gültige und vollstreckbare Bestimmung zu ersetzen, die eine gutgläubige Partei als ausreichenden wirtschaftlichen Ersatz für die ungültige und/oder unvollstreckbare Bestimmung ansehen würde. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben unter allen Umständen bindend in Kraft. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass eine Regelungslücke besteht.

8.5

Kochrian GmbH behält sich die jederzeitige Änderung dieser vorliegenden AGB ausdrücklich vor. Die neuen Bedingungen werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.