Parlament verlangt höhere Hörgeräte-Pauschalen aus der AHV

IV-Bezüger erhalten heute einen höheren Beitrag an Hörgeräte als AHV-Rentner. Das Parlament hat nun beim Bundesrat eine Vorlage eingefordert, um die AHV-Beiträge an Hörgeräte zu erhöhen.

Der Ständerat hat am Donnerstag eine vom Nationalrat angepasste Motion von Josef Dittli (FDP/UR) oppositionslos und ohne Diskussion angenommen. Der Nationalrat wollte anders als zunächst der Ständerat keine vollständige Angleichung der AHV-Beiträge an Hörgeräte an jene der Invalidenversicherung (IV).

Er änderte den Motionstext deshalb dahingehend ab, dass die AHV neu einen Kostenbeitrag an die Versorgung beider Ohren leistet. Wie bei der Vergütung anderer Hilfsmittel durch die AHV soll dieser Betrag 75 Prozent des IV-Betrages entsprechen. Diesen Vorschlag hatte Bundesrat Alain Berset im Nationalrat eingebracht.

Damit soll den unterschiedlichen Zwecken und Zielen von AHV und IV Rechnung getragen werden. Die AHV gilt als Rentenversicherung, die IV dagegen als Eingliederungsversicherung. Trotz der Mehrkosten für die AHV könne der Bundesrat die Motion akzeptieren, sagte Gesundheitsminister Alain Berset im Rat.

Der Kostenbeitrag der IV für die Versorgung beider Ohren entspricht 1650 Franken, jener der AHV soll daher gemäss der nun überwiesenen Motion 1237.50 Franken betragen – 75 Prozent des IV-Beitrages. Heute bezahlt die AHV pauschal 630 Franken, und dies nur für ein Ohr.